§35a SGB VIII Eingliederungshilfe

Die Betreuungen der Eingliederungshilfe nach §35a sind denen einer Erziehungsbeistandschaft ähnlich. Die durchschnittliche Verweildauer ist jedoch länger, da die Betreuten häufig aufgrund ihrer naturgemäß manifesten, unabänderlichen Besonderheiten mehr und vor allem dauerhafter im Integrationsprozess Unterstützung benötigen. Auch ist die Elternberatung meist intensiver bei dieser Form der Unterstützung.

Die Vermittlung von Erziehungskompetenzen im Kontext der Diagnose, das Aufzeigen von Besonderheiten der Kinder und Jugendlichen sowie die Vermittlung von Verständnis und Akzeptanz gegenüber deren Besonderheiten, beziehungsweise das Vermitteln realistischer Entwicklungsmöglichkeiten, waren wichtige Themen unserer Arbeit, um Überforderungen im Zusammenleben zu Hause, aber auch in der Schule vermeiden zu helfen. Kurz gesagt, es wurde versucht den Jugendlichen zu helfen Barrieren zu überwinden und /oder die Umwelt barrierefreier zu gestalten.

Neben der Elternberatung und der Unterstützung bei der Integration in Schule und Berufsausbildung stand die direkte Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen im Vordergrund unserer Arbeit. Der Aufbau einer vertrauten, verlässlichen Beziehung zwischen Helfer und Betreutem bildeten auch hier eine wichtige Basis, beim Verständlichmachen der Umwelt beziehungsweise beim Einlassen und Einüben von alternativen, zunächst angstbesetzter, neuer Handlungsweisen.