Soziale Gruppe § 29 KJHG / SGB VIII

Soziales Lernen in der Gruppe, Überwindung von Verhaltensproblemen und Entwicklungsschwierigkeiten stehen bei den zweimal wöchentlich und jeweils dreistündigen Treffen im Vordergrund. Die Gruppenarbeit wird durch erlebnispädagogische Aktionen und Gruppenfahrten ergänzt. Die Gruppengröße ist auf sieben Kinder und Jugendliche festgelegt.

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